Skip to content

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PRANTI STONE

1. Geltung der AGB

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB sowie die einschlägigen ÖNormen B 2207, B 3407. Unser Vertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot

Unsere Angebote sind für uns freibleibend/unverbindlich und gelten bis 10 Wochen nach Erstelldatum. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns, spätestens aber mit Beginn unserer Arbeiten, als geschlossen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, hat eine Ablehnung des Kundenauftrages durch uns binnen Wochenfrist zu erfolgen.

3. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne, Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

4. Pläne

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster u. ä. bleiben ausschließlich geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5. Preis

Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten bzw. die genaue Methode zur Preisberechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Im Falle eines vereinbarten Preises liegt unsererseits die Annahme zugrunde, dass zusätzliche Leistungen, Änderungen der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen zu einer Nachforderung in angemessener Höhe bzw. zu den für die ursprünglich vereinbarte Leistung geltenden Konditionen berechtigen. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls 10 Wochen ab Ausstellungsdatum des Dokumentes gültig. Sollten sich aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Hafner, Platten- und Fliesenleger die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Flächen ändern, ohne dass wir darauf Einfluss haben, so werden die Preise entsprechend erhöht oder im Falle eines Verbrauchergeschäftes auch ermäßigt.

6. Zahlungsbedingung und Fälligkeit

Mangels anderslautender Vereinbarung gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50 % der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, Rest bei Rechnungslegung nach Fertigstellung. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum kann ein Skonto vereinbart werden, bei Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt die Zahlung ohne Abzug. Bei Geschäften mit Unternehmern verpflichtet sich der Auftraggeber im Verzugsfall, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und verhältnismäßig sind. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro Mahnung € 10,– sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 4,– zu bezahlen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4 %. Außerdem werden im Verzugsfall das Gesamtentgelt bzw. sonstige offene Forderungen sofort fällig, im Verbrauchergeschäft jedoch nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

7. Transportkosten, Verwahrungspflicht

Wir gehen davon aus, dass die Zufahrt bis zum Verlegeort mit Klein-LKW erlaubt und möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, werden allenfalls zusätzlich erforderliche Transportleistungen gesondert und angemessen in Rechnung gestellt. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Transportkosten bzw. die genaue Methode der Berechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Das Vertragen des Materials bis zum Einbauort wird gesondert nach tatsächlichem Stundenaufwand verrechnet. Für Beschädigungen, Nachteile und Verluste, die nicht von uns zu vertreten sind, hat der Werkbesteller einzustehen und uns schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn kein geeigneter und ausreichend verschließbarer Raum zur Aufbewahrung von Material und Maschinen zur Verfügung gestellt wird.

8. Ausführungsbedingungen

Der Werkbesteller hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens +10 °C gewährleistet ist sowie eine unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Außerdem hat der Werkbesteller alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen, andernfalls werden die daraus resultierenden angemessenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

9. Termine

Die Überschreitung von uns genannter Termine bis zu zwei Wochen gilt jedenfalls als genehmigt. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger erforderlicher Vorarbeiten. Verzögert sich der Beginn der Arbeiten aufgrund nicht fertiggestellter Vorleistungen, sind wir berechtigt, die Arbeiten erst ab entsprechender Fertigstellungsmeldung aufzunehmen.

10. Muster und Qualität

Musterfliesen und andere Musterartikel sowie Musterfarbkarten können von der gelieferten Ware abweichen. Wir gewährleisten ausschließlich die der österreichischen Norm entsprechenden Qualitäten. Alle Lieferungen von keramischen Fliesen, Bodenplatten, Marmor, Kunstmarmor und Natursteinen weisen Nuancierungen auf und sind mit dem Muster nie hundertprozentig identisch; Abweichungen in Farbe und Struktur stellen keinen Reklamationsgrund dar. Herstellungsbedingte Abweichungen bei Sanitärkeramik und Emailwaren innerhalb handelsüblicher Toleranzen begründen keine Gewährleistungsansprüche.

11. Bestellte Ware

Vom Auftraggeber bestellte Ware kann gegebenenfalls nicht retourniert oder storniert werden. Mehrlieferungen bis zu 15 % der bestellten Ware sind gegen Verrechnung des Grundpreises anzuerkennen.

12. Retourware

Wir sind nicht verpflichtet, Ware zurückzunehmen; die Rücknahme von Lagerware erfolgt freiwillig als Kundenservice. Die Retournahme ist nur originalverpackt in ganzen Kartons möglich. Angebrochene Gebinde werden nicht zurückgenommen. Die Rückgabe muss innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum erfolgen. Für Retourware wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Warenwertes berechnet. Europaletten sind davon ausgenommen und werden gesondert geregelt.

13. Bruchschaden

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung mit Übergabe der Ware auf den Besteller über. Versicherungen zur Abdeckung des Bruchrisikos können vom Käufer abgeschlossen werden.

14. Aufmaß / Bestellmenge

Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Mengenangaben bei Materialbestellungen. Diese sind ausdrücklich vom Auftraggeber anzugeben.

15. Prüf- und Warnpflicht

Uns trifft keine über den üblichen fachlichen Umfang hinausgehende besondere Prüf- oder Untersuchungspflicht. Der Werkbesteller gewährleistet, dass die zu bearbeitenden Böden, Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Ausführung besitzen.

16. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

17. Mängelrügen und Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei unbeweglichen, fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen drei Jahre ab Fertigstellung. Der Werkbesteller, sofern er kein Verbraucher ist, hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Warenübernahme schriftlich anzuzeigen. Silikonfugen unterliegen nicht der Gewährleistung.

18. Aufrechnungsverbot

Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ausgeschlossen.

19. Leistungsverweigerungsverbot

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Entgelts, sondern lediglich eines angemessenen Teiles, der das Doppelte der voraussichtlichen Kosten der Mängelbehebung nicht übersteigen darf.

20. Formvorschriften

Erklärungen, Anzeigen etc. von Verbrauchern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei allen anderen Geschäften bedürfen sämtliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen der Schriftform.

21. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht.

22. Gerichtsstand

Soweit kein Verbrauchergeschäft vorliegt, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

An den Anfang scrollen